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SG Berlin, 25.05.2001 - S 73 KR 275/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 25.05.2001 - S 73 KR 275/98
- LSG Berlin, 18.02.2004 - L 9 KR 650/01
- LSG Berlin-Brandenburg - L 9 KR 650/01
Papierfundstellen
- afp 2002, 84
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 28.01.1999 - B 3 KR 2/98 R
Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Regieassistent - Fernsehen - …
Auszug aus SG Berlin, 25.05.2001 - S 73 KR 275/98
Denn wesentlich für die Selbständigkeit im Sinne des KSVG ist ebenso wie für die Beschäftigung im Sinne des § 7 SGB IV der fehlende bzw. nur geringe Grad der persönlichen Abhängigkeit (vgl. BSG, Urteil vom 28.01.1999 - B 3 KR 2/98 R -, SozR 3-5425 § 1 KSVG Nr. 5 m.w.N.), die wesentlich durch die Weisungsgebundenheit und die Eingliederung in den Betrieb geprägt wird.Die Bindungen, denen der Kläger insoweit unterlag, waren vorliegend nicht Ausdruck eines einseitigen Direktionsrechts, sondern ergaben sich aus den zwischen ihm und dem B R geschlossenen vertraglichen Vereinbarungen (vgl. auch BSG, Urteil vom 28.01.1999 - B 3 KR 2/98 R - SozR 3-5425 § 1 KSVG Nr. 5).
- BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 644/98
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
Auszug aus SG Berlin, 25.05.2001 - S 73 KR 275/98
Nach ständiger arbeitsgerichtlicher Rechtsprechung (BAG, Urteil vom 19.01.2000 - 5 AZR 644/98 - NZA 2000, 1102 ff. m.w.N.), die sich zur Überzeugung des Senats auf den vorliegenden Fall übertragen lässt, führt jedoch nicht schon das Ausmaß der zeitlichen Inanspruchnahme durch die übernommene Aufgabe allein zur persönlichen Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit.
- SG München, 15.12.2010 - S 11 R 2311/06
Rentenversicherung
Auch programmgestaltende Tätigkeit ist nicht nur im Rahmen freier Mitarbeit, sondern ebenso auf der Grundlage eines Arbeitsverhältnisses möglich (vgl. hierzu ausführlich SG Berlin vom 25.05.2001 - S 73 KR 275/98).